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FahreignungsuntersuchungHamm (Sieg)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Seite soll für alle nutzbar sein, die einen Personenbeförderungsschein brauchen, auch mit Screenreader, Tastatur oder starker Vergrößerung. Hier steht, was wir umgesetzt haben und was noch offen ist.

Stand der Umsetzung

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Nach unserer eigenen Prüfung ist die Seite weitgehend konform; die unten genannten Punkte sind noch nicht abschließend geprüft.

  • Jede Seite hat einen Sprunglink zum Inhalt und eine sichtbare Fokusanzeige.
  • Alle Inhalte sind ohne Maus bedienbar, auch die Terminauswahl und das Buchungsformular.
  • Fließtext erreicht mindestens 4,5:1 Kontrast, große Schrift mindestens 3:1.
  • Bilder haben Alternativtexte, Formularfelder haben verknüpfte Beschriftungen und Fehlermeldungen im Klartext.
  • Bedienflächen sind mindestens 44 mal 44 Pixel groß.
  • Bewegung beschränkt sich auf eine Linie, die sich aufbaut, und entfällt bei aktivierter Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.
  • Die Seite bleibt bis 400 Prozent Zoom ohne horizontales Scrollen lesbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Zahlungsseite wird von Stripe bereitgestellt; auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Wer sie nicht nutzen kann, bucht telefonisch.
  • Die Kartenansicht liegt bei Google Maps und wird bewusst nur verlinkt, nicht eingebettet. Die Adresse steht vollständig als Text auf der Seite.
  • Ein externer Prüfbericht liegt noch nicht vor.

Feedback und Kontakt

Fällt Ihnen eine Barriere auf oder brauchen Sie eine Auskunft in anderer Form, sagen Sie uns Bescheid. Ihr Feedback erreicht uns telefonisch unter 02682 969366 oder per E-Mail an kontakt@praxis-wiens.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Hilft unsere Antwort nicht weiter, können Sie die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) einschalten. Sie ist die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Marktüberwachungsbehörde und beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Magdeburg angesiedelt.

Daneben können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz wenden.

Stand dieser Erklärung

Erstellt am 4. September 2026 auf Grundlage einer eigenen Prüfung (Selbstbewertung). Sie wird überprüft, sobald sich die Seite wesentlich ändert.

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